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Für Arbeitgeber

Anwalt Arbeitsrecht Trier für Arbeitgeber

Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist “das Arbeitsrecht” nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen – was ein Arbeitgeber wissen muß!

Für den Arbeitgeber, als Unternehmer, ist es in der Regel nicht möglich den Überblick zu behalten. Hier verstehe ich mich für den Arbeitgeber als Kompetenzzentrum und Dienstleister.

Zum meiner täglichen Arbeitsrechtspraxis zählen:

  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Stellenausschreibungen nach AGG
  • Stellenbeschreibungen
  • Beratung und Durchführung von Personalmaßnahmen
  • BEM Beratung gem. § 84 SGB IX
  • Gestaltung von Abwicklungs- und Aufhebungsvereinbarungen
  • Beratung und Erstellung von Abmahnungen
  • Zeugnisgestaltung
  • Integrationsamt und Kündigung
  • Beratung im Umgang mit dem Arbeitnehmerverretern, wie Betriebsrat, der MAV und dem Personalrat
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Geschäftsführerhaftung