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Für Arbeitnehmer

Anwalt Arbeitsrecht Trier für Arbeitnehmer

Zu meiner Mandantschaft zählen im Arbeitsrecht

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende,
  • leitende Angestellte,
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen / Tendenzbetrieben
  • Beschäftigte mit Behinderung
  • Beamte.

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer aller Branchen; besonders häufig bin ich für Beschäftigte von Einzelhandel, Baugewerbe, Altenheimen, Krankenhäusern tätig.

Typische Beratungs- und Tätigkeitsfelder sind:

  • Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildung
  • Betriebsstillegung / Betriebsübergang
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Abwicklungsvereinbarung
  • Befristung
  • Versetzung
  • Mobbing / Burn Out
  • Gratifikation
  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Aufhebungsvertrag
  • Zeugnis
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Sperrzeit
  • Urlaub / Urlaubsabgeltung
  • Schadensersatz
  • Schwerbehinderung