Zu meiner Mandantschaft zählen im Arbeitsrecht
- Arbeitnehmer
- Auszubildende,
- leitende Angestellte,
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen / Tendenzbetrieben
- Beschäftigte mit Behinderung
- Beamte.
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer aller Branchen; besonders häufig bin ich für Beschäftigte von Einzelhandel, Baugewerbe, Altenheimen, Krankenhäusern tätig.
Typische Beratungs- und Tätigkeitsfelder sind:
- Arbeitsvertrag
- Berufsausbildung
- Betriebsstillegung / Betriebsübergang
- Abfindung
- Abmahnung
- Aufhebungsvertrag
- Arbeitsunfähigkeit
- Abwicklungsvereinbarung
- Befristung
- Versetzung
- Mobbing / Burn Out
- Gratifikation
- Kündigung
- Kündigungsschutz
- Aufhebungsvertrag
- Zeugnis
- Insolvenz des Arbeitgebers
- Sperrzeit
- Urlaub / Urlaubsabgeltung
- Schadensersatz
- Schwerbehinderung