Rechtsanwalt Rainer Schons – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Trier
Herzlich willkommen!
Ich darf mich Ihnen vorstellen. Mein Name ist Rainer Schons, ich bin seit 1999 zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland.
Ich wohne in Konz bei Trier und bin Familienvater von 3 Kindern.
Seit meiner Kindheit haben mich Rechtsthemen immer interessiert. Konsequenterweise habe ich mich entschieden, Rechtsanwalt zu werden.
Aufgrund meiner (hoffentlich) ausgeprägten sozialen Kompetenz ist es mir schon oft gelungen, in der Region Trier, Konz, Schweich, Saarburg, Bitburg und in der ganzen Region Eifel | Saar | Mosel und Hunsrück zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer eine Einigung zu erzielen, die nicht immer vor dem Arbeitsgericht ausgefochten werden mußte.
Da ich sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer vertrete, wage ich zu behaupten, auch die Denkweise beider Seiten zu verstehen, was einer einvernehmlichen Lösung nicht unbedingt schädlich ist.
Sollten Sie auch ein aktuelles Problem zum Thema Arbeitsrecht haben, so rufen Sie mich einfach an. Ein Termin kann in der Regel kurzfristig vereinbart werden. Ich bin Montags bis Freitags, aber auch oft Samstags für Sie erreichbar. Ich freue mich auf Ihre „Nuß“, die es zu knacken gilt.
Ihr Rainer Schons
Meine Fachkompetenz
Wie jeder guter Rechtsanwalt, kann auch ich nicht von mir behaupten, in allen Rechtsgebieten „der Beste“ zu sein. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ich in meinen Tätigkeitsschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand bin.
Seit 1999 bin ich als Rechtsanwalt in Trier zugelassen und habe mich seitdem auf die Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen, insbesondere in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht, Mietrecht und EDV-recht spezialisiert. In diesen Fachgebieten verfüge ich nicht nur über die erforderliche Kompetenz, die durch eine ständige Fortbildung garantiert wird, sondern auch über die notwendigen online-Medien, um stets zeitnah Zugriff auf die aktuellste Kommentarliteratur und Rechtsprechung zu haben.
Natürlich zählt es zu den Kernkompetenzen eines Rechtsanwalts sich im Bereich des Kaufrechts und den damit verbundenen Fragen der Gewährleistung, Mängel, Wandlung oder Anfechtung gut auszukennen. Standardsituation ist der Verkehrsunfall, die Schadenabwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Allein meine ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bereich der Stiftungen und der Lebenshilfe erfordern umfassende Kenntnisse im Bereich der Patientenverfügung, des Testamentes, des Behindertentestamentes oder des Pflichteilsrechts. Aber es gilt auch seine Grenzen zu kennen, deshalb bin ich grundsätzlich nicht auf den Rechtsfeldern Steuer- und Familienrecht tätig.
Meine Mandantenstruktur
Für meine Mandanten stehe ich in aller Regel nicht nur als einmaliger Interessenvertreter, sondern als langjähriger Rechtsberater in nahezu allen Rechtsfragen, mit denen Sie in Ihrem Geschäftsbetrieb konfrontiert werden, zur Verfügung.
Mein Honorar
In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil Sie keine andere Wahl mehr haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen, ist dies nicht gerade dabei behilflich, die bestehende Schwellenangst abzubauen.
Deshalb scheuen Sie sich nicht nach meinem „Preis“ zu fragen.
Grundsätzlich gelten die Gebührensätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die ich Ihnen gerne erkläre.
Für gewisse Themenfelder ist aber eine separate Honorarvereinbarung mit zuvor festgelegten Stundensätzen sinnvoll.
Dies ist aber stets vom Einzelfall abhängig.