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Fachanwalt für Arbeitsrecht Trier

  • Ist meine Kündigung in der Region Trier gerechtfertigt? Ist die Kündigungsfrist gewahrt?
  • Ist mein Arbeitsvertrag in der Region Trier für mich in allen Punkten bindend?
  • Steht mir Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall in der Region Trier zu?
  • Mutterschutz in der Region Trier, was muss ich beachten?
  • Ist mein Arbeitszeugnis in der Region Trier ordentlich erstellt worden?
  • Ich werde in der Region Trier während meiner Arbeit gemobbt. Was kann ich gegen Mobbing unternehmen?
  • Kann mich mein Arbeitgeber auch bei Krankheit kündigen oder ist die Kündigung unwirksam?
  • Meine Kollegen sagen ich hätte immer einen Anspruch auf eine Abfindung von einem Monatsgehalt je zwei Jahren Beschäftigung, stimmt das wirklich?

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht, zugelassen an allen deutschen Arbeitgerichten, stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung jederzeit zur Verfügung.

Sie erreichen mich in Trier unter Telefon 0651 99359080. Meine Kanzleiräume befinden sich in 54290 Trier, Hawstraße 1a.

Ihr Rainer Schons