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Eigenkündigung wegen Mobbing – das Risiko einer Sperrzeit – § 144 SGB II

Hat eine Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht sein Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach Ansicht des Gesetzgebers insbesondere dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis selbst gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten dem Arbeitgeber Anlass für eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat und […]

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