Aus Sorge um seinen Arbeitsplatz hat Mitarbeiter X versucht sich für die Firma unentbehrlich machen. Er hat auf Urlaub verzichtet, keine Überstunde ausgelassen auf ihn war immer Verlaß. Seine Aufopferungsbereitschaft nimmt dann oft ein jähes Ende, wenn er „am Ende“ ist. Diagnose „Burnout“. Das Unternehmen kann aber nun nur noch wenig mit ihm anfangen. Für den Anwalt oft nur noch eine Frage, wie die Sperrzeit verhindert werden kann und in welcher Höhe überhaupt eine Abfindung ausgehandelt werden kann.
Getreu Friedrich Schiller: „Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan …“
Die Definition für Burnout ist: Zustand körperlicher, psychischer und geistiger Erschöpfung der nicht mehr durch normale Erholungszeiten vom Arbeitnehmer kompensiert werden kann.
Nur wenig bekannt ist die Kehrseite des Burnout, das Boreout, die Unterforderung am Arbeitsplatz, die ebenfalls krank machen kann. Krank macht hier das permanente Gefühl am Arbeitsplatz überflüssig und stets unterfordert zu sein.
Der Arbeitnehmer verbringt in dieser Situation seinen Arbeitsalltag damit, seinem Chef und den Kollegen vorzutäuschen, dass er beschäftigt ist, er also immer noch unentbehrlich für die Firma sei. Gestaltungsspielräume und sich selbstständig Aufgaben zu suchen, scheitern für den Mitarbeiter an den Grenzen seines Arbeitsvertrages. Allein der Chef sagt, was zu tun ist und hier liegt oft das Problem.
Achtung Mobbing als Ursache
Burnout und Boreout können aber auch jeweils durch Mobbing entstehen. Etwa, wenn der Chef oder der Vorgesetzte die Aufopferungsbereitschaft des Arbeitnehmers ausnutzt oder Aufgaben nicht delegieren kann oder will. Ziel des „Chefs“ kann hierbei sein, seine Macht zu demonstrieren, sei es aus Neid oder Konkurrenzangst oder fehlender Führungskompetenz. Der Mitarbeiter soll dann zum Beispiel durch absichtlich unterfordernde, stupide Aufgaben ins Abseits gestellt werden.
Ein solches Verhalten ist aus rechtlicher Sicht höchst kritisch, denn den Arbeitgeber treffen Fürsorgepflichten gegenüber seinem Arbeitnehmer.
Bei Fragen zum Thema Mobbing, Burnout und Boreout wenden Sie sich an mich, ein Beratungsgespräch kann in der Regel kurzfristig vereinbart werden.
Sie erreichen mich in Trier unter Telefon 0651 9935908-0. Meine Kanzleiräume befinden sich in 54290 Trier, Hawstraße 1a.
Ihr Rainer Schons
Fachanwalt für Arbeitsrecht