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BitTorrent – Tauschbörse – Urheberrechtsverletzung durch Filesharing – Achtung neues Urteil – Anwalt Trier

Für illegelaes Downloaden von filmen oder Musiktiteln ist das Kostenrisiko mit der Entscheidung des AG Hamburg vom 27.06.2011 enorm gestiegen. Eine Entscheidung des LH Hamburg vom 8.10.2010 wird relativiert.

Zwar habe das LG Hamburg die Zahlungspflicht je Schadensfall – bezogen auf eine Musikaufnahme – wegen Urheberrechtsverletzung auf 15,00 Euro begrenzt. Dies gelte jedoch nur für Musikaufnahmen, die schon mehr als 12 Jahre alt waren. Dies könne nicht  gelten für aktuelle Musiktitel.

Das Musikalbum, über das im Verfahren vor dem AG Hamburg zu entscheiden war,  stammte aus dem Jahr 2009. Das AG Hamburg entschied: 15 Musikaufnahmen * 150 Euro je Musiktitel = 2.250,00 € Schadensersatz.

Die Rechte des Urhebers sind nach §§ 97, 85,19a UrhG verletzt, die Abmahnkosten sind nach §§ 97a I, 85,19 a UrhG zu erstatten. Der Streitwert zur Berechnung der Abmahnkosten betrage 50.000 Euro.

So das AG Hamburg in seinem Urteil vom 27.06.2011 – Aktenzeichen 36 A C 172/10.

Es gilt abzuwarten, ob dieses Urteil rechtskräftig wird.

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Ihr Rainer Schons
Fachanwalt für Arbeitsrecht