Kosten der Betriebsversammlung – Muss der Arbeitgeber immer nach § 40 BetrVG zahlen?
15. November 2010 - Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Rainer Schons - In Kategorie: Betriebsrat, Fachanwalt Anwalt für Arbeitsrecht Trier - Keine Antworten
§ 40 BetrVG: Kosten der Betriebsversammlung: Stehtischgarnitur LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 23.03.2010 – 3 TaBV 48/09 Der Betriebsrat begehrte von seinem Arbeitgeber die Freistellung von einer Mietkostenforderung in Höhe von ca. 240 EUR. Für die Durchführung einer Betriebsversammlung wurden mehrer Stehtische vom Betriebsrat bei einem „XY-Service“ “ angemietet. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus Miet- und […]