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Arbeitsrechtliche Abmahnung – jetzt wird es ernst!

Solange der Arbeitgeber noch mit allgemeinen Vorhaltungen, Ermahnungen und Verwarnungen operiert, glaubt sich der Arbeitnehmer in Sicherheit. Häufiges zu spät kommen, Nichteinhaltung der Arbeitszeiten, nicht tragen von Arbeitsschuhen wird als Kavaliersdelikt vom Arbeitnehmer angesehen. Bis hierin besteht noch kein arbeitsrechtliches Risiko, weil diese Vorstufen der Abmahnung noch keine konkrete Kündigungsandrohung beinhalten. Der Arbeitgeber kann diese […]

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