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Ein Schulelternsprecher ist in Rheinland-Pfalz, „wie ein Beamter“ zu behandeln, wenn er in dieser Funktion handelt.

Vor dem Verwaltungsgericht Trier [Az. 5 K 969/10.TR] war eine Klage einer Lehrerin gegen den Schulelternsprecher einer Realschule im Kreis Trier Saarburg anhängig. Die Klage wurde am 19.01.2011 abgewiesen. Die Kosten der Klägerin auferlegt. Das Verfahren war vorab beim Landgericht Trier anhängig. Das LG Trier kam zu dem Ergebnis, dass der ordentliche Rechtsweg bei den […]

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