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Videoüberwachung in Trier – kann teuer werden! Sicherheitsinteresse des Arbeitgebers contra Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Fachanwalt Arbeitsrecht in Trier Videokameras werden zunehmend von Arbeitgebern als Überwachungsmittel eingesetzt. Sie verkennen hierbei, dass jede Videoüberwachung von Arbeitnehmern einen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht „Recht am eigenen Bild“ darstellt. Ein solcher Eingriff ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Rechtsverletzungen durch den Arbeitgeber können erhebliche Schadensersatzforderungen zur Folge haben, wie ein aktuelles Urteil des LAG Hessen […]

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