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Kategorie:Fachanwalt Anwalt für Arbeitsrecht Trier

Für freie Mitarbeiter

Wann ist ein Mitarbeiter als freier Mitarbeiter anzusehen? Wo liegt die Grenze zur Scheinselbständigkeit? Abgrenzung Arbeitsverhältnis Arbeitnehmerähnliche Person Sozialversicherungsrisiko des Arbeitgebers Unternehmerrisiko Rechtsweg bei Streigkeiten Erstellung von Vertrgsmustern Wettbewerbsverbot Rentenversicherungspflicht Weisungsgebundenheit Kündigungsfristen Scheinselbständigkeit

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Arbeitgeberhaftung – Wann haftet der Arbeitgeber für einen PKW Schaden des Arbeitnehmers?

Haftet der Arbeitgeber für einen PKW Schaden des Arbeitnehmers? Wird das Privatfahrzeug eines Arbeitnehmers auf einer Fahrt oder auf dem Parkplatz des Arbeitgebers beschädigt, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten der Reparatur zu erstaten hat, oder nicht. Der Prüfungsumfang wurde von der Rechtsprechung definiert. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen […]

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Besteht ein Kündigungsrecht des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer verhaftet wird – Haft, Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe?

Arbeitnehmer verhaftet – Besteht ein Kündigungsrecht des Arbeitgebers? Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber kein Kündigungsrecht, wenn sein Mitarbeiter unversehens ins Gefängnis muss, sei es zunächst zur U-Haft oder zur Freiheitsstrafe. Dies macht auch Sinn, da der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht vertragsgemäss anbietet, schuldet der Arbeitgeber ihm für die Zeit der haft auch keine Vergütung. Es gilt […]

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Der GmbH Geschäftsführer

Der GmbH Geschäftsführer ist in der Regel: Organ der Gesellschaft und damit berechtigt die Gesellschaft nach außen im gesamten Rechts- und Geschäftsverkehr zu vertreten. Entweder als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer oder gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder evtl. einem Prokuisten. Er ist grundsätzlich auch Dienstherr über alle Mitarbeiter der Gesellschaft. Das Verhältnis regelt das GmbH-Gesetz, die Gesellscahftsvertrag […]

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Kündigungssschutz des Schwerbehinderten – Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich

Erfordernis der Zustimmung Der Gesetzgeber hat in § 85 SGB IX geregelt, dass ein Arbeitgeber vor jeder Kündigung eines Schwerbehinderten (Änderungskündigung, außerordentliche Kündigung und/oder ordentliche Kündgung) grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes bedarf. Es heißt: “Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.”

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