Schwerbehinderung im Fall der Insolvenz – Ermessenseinschränkung des Integrationsamtes im Falle der Insolvenz gem. § 89 SGB IX
§ 85 SGB IX regelt: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dies setzt gem. § 87 SGB IX einen Antrag des Arbeitgebers an das Integrationsamtes voraus. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt gem. § 80 InsO der Insolvenzverwalter in alle Rechte und Pflichten des Schuldners […]
Aufhebungsvertrag- ein schneller Ausstieg aus dem Arbeitsvertrag, (aber) mit Nebenfolgen, die es in sich haben!
Arbeitgeber wollen sich in Trier, Saarburg, Konz, Bitburg, Schweich und auch im benachbarten Saarland, nicht selten, ohne das Risiko einer Kündigungsschutzklage oder Einbindung des Betriebsrats, von ihrem Arbeitnehmer trennen. Der Aufhebungsvertrag umgeht in der Regel den allgemeinen Kündigungsschutz und auch den besonderen Kündigungsschutz (Betriebsrat, Schwerbehinderte, Mutterschutz …) Im Fall einer Schwerbehinderung stellt der Aufhebungsvertrag für […]