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Teilurlaub – § 5 BUrlG – Wieviel Urlaubstage stehen mir zu, wenn ich im Laufe eines Jahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide?

Der Gesetzgeber regelt in § 5 Bundesurlaubsgesetz das Thema Teilurlaub: (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; […]

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