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Kategorie:Arbeitsvertrag Befristung Ausschlussfristen

Arbeitsrecht : Muss der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen, auch wenn der Arbeitnehmer die Krankheit selbst verschuldet hat?

Arbeitsrecht : Muss der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen, auch wenn der Arbeitnehmer die Krankheit selbst verschuldet hat?

Fachanwalt Arbeitsrecht in Trier: Muss der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen, auch wenn der Arbeitnehmer die Krankheit selbst verschuldet hat? Grenzen der Entgeltfortzahlung § 3 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Abs. 1 Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung […]

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Videoüberwachung in Trier – kann teuer werden! Sicherheitsinteresse des Arbeitgebers contra Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Fachanwalt Arbeitsrecht in Trier Videokameras werden zunehmend von Arbeitgebern als Überwachungsmittel eingesetzt. Sie verkennen hierbei, dass jede Videoüberwachung von Arbeitnehmern einen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht „Recht am eigenen Bild“ darstellt. Ein solcher Eingriff ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Rechtsverletzungen durch den Arbeitgeber können erhebliche Schadensersatzforderungen zur Folge haben, wie ein aktuelles Urteil des LAG Hessen […]

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Arbeitsrecht: Elternzeit und Urlaub – was regelt das BEEG?

Ihr Rechtsanwalt in Trier für Arbeitsrecht Der Gesetzgeber hat zum Thema Elternzeit und Urlaub in § 17 BEEG folgende Regelung getroffen:  Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin […]

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Kündigungssschutz des Schwerbehinderten – Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich

Erfordernis der Zustimmung Der Gesetzgeber hat in § 85 SGB IX geregelt, dass ein Arbeitgeber vor jeder Kündigung eines Schwerbehinderten (Änderungskündigung, außerordentliche Kündigung und/oder ordentliche Kündgung) grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes bedarf. Es heißt: „Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.“

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Mindestlohn im Baugewerbe – Arbeitnehmerentsendegesetz AEntG

Das Ministerium für Arbeit und Soziales  veröffentlicht die jeweils geltenden Mindestlöhne im Internet.

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