Kündigungssschutz des Schwerbehinderten – Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich
Erfordernis der Zustimmung Der Gesetzgeber hat in § 85 SGB IX geregelt, dass ein Arbeitgeber vor jeder Kündigung eines Schwerbehinderten (Änderungskündigung, außerordentliche Kündigung und/oder ordentliche Kündgung) grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes bedarf. Es heißt: „Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.“
Mobbing – kann ich mich durch Eigenkündigung der Situation entziehen? Risiko einer Sperrzeit?
Hat eine Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht sein Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach Ansicht des Gesetzgebers insbesondere dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis selbst gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten dem Arbeitgeber Anlass für eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat und […]
Schwerbehinderung im Fall der Insolvenz – Ermessenseinschränkung des Integrationsamtes im Falle der Insolvenz gem. § 89 SGB IX
§ 85 SGB IX regelt: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dies setzt gem. § 87 SGB IX einen Antrag des Arbeitgebers an das Integrationsamtes voraus. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt gem. § 80 InsO der Insolvenzverwalter in alle Rechte und Pflichten des Schuldners […]
Aufhebungsvertrag – Achtung auf die Risiken und Nebenwirkungen achten!
Für den Arbeitgeber. bietet der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mehrere Vorteile. Mit dem Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber ohne Einhaltung gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Kündigungsfristen kurzfristig beendet werden. Auch der Kündigungsschutz zum Beispiel wird für Betriebsräte, Schwangere,Mütter, Schwerbehinderte wird ausgeschaltet. Der Arbeitgeber muß nicht einmal den Betriebsrat beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages anzuhören. Weder eine Sozialauswahl oder eine […]
Zeugnis – wann kann ich ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber fordern?
Gesetzlich geregelt ist allein das Endzeugnis in § 109 GewO, dort heißt es: Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis […]